Im Kontext der Betreuung erheben, verarbeiten und speichern die Hebammen Daten. Zu den erhobenen Daten gehört alles was im Zuge der Kontakte erfragt oder aus dem Mutterpass und von der Versicherungskarte abgeschrieben bzw. ausgelesen wird. Das sind neben den Angaben zur Person auch Gesundheitsdaten zur Anamnese und gesundheitlichen und sozialen Vorgeschichte. Weiterhin sind die Hebammen verpflichtet den Betreuungsverlauf mit Diagnosen, Befunden und Therapievorschlägen möglichst umfassend zu dokumentieren. Die Hebammen beschränken sich auf Daten, die zur Erfüllung des mit der Vertragspartnerin geschlossenen Betreuungsvertrages notwendig sind. Zu diesen Zwecken können den Hebammen auch andere Kooperationspartner, wie andere Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen die Vertragspartnerin in Behandlung ist, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Außerdem benötigen die Hebammen die Krankenkassendaten zur Abrechnung der Leistungen mit der Krankenkasse. Zum Zweck der Abrechnung werden die Daten über eine Abrechnungsstelle verarbeitet und über eine verschlüsselte Internetverbindung an die Krankenkasse übermittelt. Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit dem Einverständnis der Vertragspartnerin oder nach gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die Rechnungsdaten an die Finanzbehörde.
Eine Datenspeicherung erfolgt nur an einem verschlüsselten Speicherplatz. Die Daten und die Betreuungsakten mit den Gesundheitsdaten werden vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Das entspricht den Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB. In einigen Bundesländern ist laut Hebammenberufsordnung eine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben. Die Vernichtung erfolgt entsprechend den gültigen Datenschutzrichtlinien. Die Vertragspartnerin kann jederzeit Auskunft über die Sie betreffenden Daten erhalten.
Die Vertragspartnerin kann die Löschung von Daten verlangen, solange die weitere Speicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie kann die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen, soweit dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen und sie hat das Recht auf Datenübertragung an von ihr benannten Personen. Die Vertragspartnerin hat ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind die Hebammen des Geburtshauses Osnabrück.